Die gute alte Zeit der Familienbücher ist vorbei
Über viele Jahre war das Familienbuch für die Sammlung der familiären Urkunden zuständig. Das Familienbuch wurde teilweise auch als Stammbuch bezeichnet. Die beurkundende Behörde für das Familienbuch war das Standesamt, dass die Eheschließung durchgeführt hat. Der Deutsche Bundestag hat zum 31.12.2008 beschlossen, das Stammbuch der Familie durch das elektronische Personenstandsregister zu ersetzen.